Barrierefreie Webseiten für Kommunen
iKISS ist das geprüfte CMS für barrierefreie kommunale Websites. Barrierefreiheit bedeutet, Internetseiten für Menschen mit körperlichen und/oder kognitiven, motorischen und geistigen Einschränkungen zugänglich, verständlich und bedienbar zu machen. Das sollte eigentlich schon aus sozialen Aspekten selbstverständlich sein. Für öffentliche Verwaltungen ist es aber mehr:
Barrierefreie Webseiten für Kommunen sind gesetzliche Verpflichtung!
Rechtliche Grundlagen
Verpflichtet zur Umsetzung sind grundsätzlich alle öffentliche Stellen: | Die Verpflichtung erstreckt sich auf: |
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Ausnahmen sind im Gesetz geregelt und betreffen insbesondere Schulen und Kitas sowie öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. |
Technische und organisatorische Vorgaben zur Umsetzung
Welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um Barrierefreiheit für öffentliche Webseiten umzusetzen, finden sich in den Web Accessibility Guidelines 2.2 (Stand 5.10.2023) und der Europäischen Norm EN 301 549:
Web Accessibility Guidelines
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, ein im Jahr 2023 vom W3C etablierter Webstandard, zielen darauf ab, die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit von Webseiten, Nicht-Web-Dokumenten und Software für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Diese Richtlinien bilden die Basis für rechtliche Anforderungen in zahlreichen Ländern, einschließlich Deutschland, wo öffentliche Stellen den Standard EN 301549 v3.2.1 erfüllen müssen.
Die WCAG 2.2, die technologieunabhängig sind, decken neben dem Programmcode auch Aspekte wie Design, Prozesse, Multimedia und Text ab und werden durch eine Vielzahl erklärender Dokumente ergänzt. Die WCAG 2.2 sind sowohl auf Web- und Nicht-Web-Dokumente als auch auf Software anwendbar. Im Vergleich zu den WCAG 2.1 umfassen die WCAG 2.2 neun zusätzliche Kriterien, die insbesondere die Nutzungserleichterung für seh- oder lernbehinderte Personen verbessern.
Die Struktur der WCAG 2.2 gliedert sich in vier Ebenen:
- 4 Prinzipien
- 13 Richtlinien
- 86 Erfolgskriterien
- zahlreiche Techniken
Die ersten drei Ebenen sind verbindlich und bieten ein solides Fundament der Richtlinien, während die Techniken informativer Natur sind und regelmäßig aktualisiert sowie erweitert werden.
Darüber hinaus legen die WCAG 2.2 fünf Konformitätsbedingungen fest, die von Webseiten zwingend eingehalten werden müssen. Laut EN 301549 gelten diese Konformitätsbedingungen speziell für Webseiten.
Europäische Norm EN 301 549
Zielgruppen
Barrierefreie kommunale Webseiten sind vorteilhaft, für alle: für Menschen mit Behinderung – Für Webseitenbetreiber – Für Jeden
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Geprüfte und zertifizierte Barrierefreiheit mit iKISS
Bei der Neugestaltung Ihres Internetauftrittes arbeiten wir auf Basis neuester Technologien. Bereits seit 2006 wird dabei die Barrierefreiheit (BITV) jederzeit in der jeweils aktuellen Version vollumfänglich berücksichtigt.
Alle Ausgaben basieren auf barrierefreien Templates. Überdies wird in unseren Schulungen auf die redaktionellen Pflichten zur Umsetzung der Barrierefreiheit hingewiesen und Tipps für die Realisierung vermittelt. iKISS bietet in der redaktionellen Arbeit standardmäßig entsprechende Unterstützung, zum Beispiel bei der Auszeichnung von Abkürzungen.
Zusätzliche Möglichkeiten wie "Leichte Sprache", "Gebärdensprache", ein Wörterbuch als Zusatzmodul oder die Einbindung der Assistenzsoftware Eye-Able® eröffnen weitere Optionen, eine barrierefreie kommunale Website aufzubauen.
Modellregion Ostholstein
Der Kreis Ostholstein und das Projekt ‚BIK für Alle‘ testen in Kooperation, wie barrierefreies Internet in Kommunen aussehen und umgesetzt werden kann. ‚BIK für Alle‘ hat sich zur Aufgabe gemacht, für barriefreies Internet Bewusstsein zu schaffen und Standards voranzubringen und wurde dafür vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
Stadt Bad Oldesloe
Die Website der Stadt Bad Oldesloe setzt ebenfalls auf iKISS als Content-Management-System für barrierefreie kommunale Webseiten. Bad Oldesloe hat den freiwilligen BITV-Test bereits 2018 mit 93 von 100 Punkten bestanden und gilt damit als gut zugänglich.
Leichte Sprache
Die Kreisstadt Dietzenbach im hessischen Landkreis Offenbach verlinkt gleich im Kopfbereich ihrer Startseite auf die besonderen Inhalte nach den Kriterien von "Leichte Sprache" sowie auf Inhalte in "Gebärdensprache". Sie erfüllt damit zwei wesentliche Kriterien des Maßnahmenkatalogs für barrierefreie/barrierearme kommunale Websites.