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Prüfkataloge zur Barrierefreiheit

Auf der Grundlage der BITV 2.0 / EN 301 549 werden seit 2019 regelmäßig Prüfungen der Webauftritte öffentlicher Einrichtungen durch verschiedene Prüfstellen durchgeführt. Diese Prüfstellen arbeiten unabhängig und bewerten nach eigenem Ermessen. Die Ergebnisse werden in umfangreichen Prüfberichten zusammengefasst.

In den letzten beiden Jahren erreichen uns verstärkt Anfragen von Kunden, die eine solche Prüfung durchlaufen haben. Wir bitten um Verständnis, dass die Sichtung eines BITV-Prüfberichtes sowie die Stellungnahme dazu kostenpflichtig sind.

Der Basisumfang des CMS iKISS wurde zuletzt im November 2023 in einem BIK-Test als "BITV-konform" zertifiziert. Internettechnologien und Assistenzsysteme unterliegen jedoch einer permanenten Weiterentwicklung. Daher stellt die Barrierefreiheit immer nur eine Momentaufnahme dar. Darüber hinaus geht mit der Systemübergabe die Verantwortung für die Barrierefreiheit an den Kunden über. Mängel, die aus einem Prüfbericht hervorgehen, werden kostenpflichtig nach Aufwand behoben. Weitere Informationen dazu finden Sie in der "Leistungsbeschreibung Barrierefreiheit".