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Das Onlinezugangsgesetz  (OZG) - Portalverbund für Deutschland

Die rechtliche Grundlage für den bundesweiten Portalverbund ist das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen aus dem Jahr 2017 (kurz: Onlinezugangsgesetz oder OZG). Die Umsetzung des OZG ist Bestandteil des Koalitionsvertrags (Digitale Verwaltung 2020). Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, zukünftig ihre Verwaltungsportale zu einem Portalverbund zu verknüpfen und  alle Dienstleistungen online und medienbruchfrei anzubieten. Bis 2022 soll die Umsetzung erfolgt sein.

Was bedeutet das konkret?

Der Portalverbund soll sicherstellen, dass Nutzer einen barriere- und medienbruchfreien Online-Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen erhalten. So werden individuelle Anliegen schnell und komfortabel erledigt, unabhängig vom Wohnort des Nutzers.

Es wurden bisher 575 Verwaltungsprozesse identifiziert, beispielsweise die Ummeldung im Einwohnermeldeamt oder der Kindergeldantrag. 115 von diesen Anliegen betreffen die Bundesebene, der Rest ist Sache der Länder und Kommunen (Quelle: IT-Planungsrat, OZG-Umsetzung, Digitalisierungsprogramm, OZG-Umsetzungskatalog).

Das Thema Sicherheit steht dabei sehr weit oben auf der Agenda. Die Bürger müssen sich identifizieren, um die Verwaltungsleistungen zu nutzen. Dies geschieht über ein einmalig eingerichtetes Nutzerkonto, über das bundesweit und auf allen Ebenen Leistungen in Anspruch genommen werden können. Das soll sicherstellen, dass der digitale Eintritt in die Verwaltung über jedwede Behörde möglich ist.

Weitere Informationen zur Umsetzung finden Sie im Konzeptpapier des BMI hier als PDF zum Download.

Das Onlinezugangsgesetz stellt besondere Anforderungen an das CMS der Verwaltungen

Das OZG stellt natürlich auch technische und konzeptionelle Anforderungen an das Content Management System, mit dem die Webportale der Anbieter erstellt werden. Diese sollten in der Lage sein, Schnittstellenverbindungen zwischen Kommunen, Bund und Land herzustellen, sowie den technischen und organisatorischen Workflow vom Antragsmanagement bis zur Onlinebezahlung abbilden zu können.

Mit dem kommunalen Content Management System iKISS sind öffentliche Verwaltungen auf der sicheren Seite. Schon heute werden zahlreiche Services von iKISS unterstützt und sind im praktischen Einsatz. Der Vorteil eines speziell an den Anforderungen an kommunale Webseiten ausgerichteten CMS-Verfahrens kommen hier einmal mehr zum Tragen. Und das sowohl in Bezug auf Bereitstellung, als auch an Weiterentwicklung, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit.

26.06.2021