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Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, ein im Jahr 2023 vom W3C etablierter Webstandard, zielen darauf ab, die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit von Webseiten, Nicht-Web-Dokumenten und Software für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Diese Richtlinien bilden die Basis für rechtliche Anforderungen in zahlreichen Ländern, einschließlich Deutschland, wo öffentliche Stellen den Standard EN 301549 v3.2.1 erfüllen müssen.

Die WCAG 2.2, die technologieunabhängig sind, decken neben dem Programmcode auch Aspekte wie Design, Prozesse, Multimedia und Text ab und werden durch eine Vielzahl erklärender Dokumente ergänzt. Die WCAG 2.2 sind sowohl auf Web- und Nicht-Web-Dokumente als auch auf Software anwendbar. Im Vergleich zu den WCAG 2.1 umfassen die WCAG 2.2 neun zusätzliche Kriterien, die insbesondere die Nutzungserleichterung für seh- oder lernbehinderte Personen verbessern.

Die Struktur der WCAG 2.2 gliedert sich in vier Ebenen:

  • 4 Prinzipien
  • 13 Richtlinien
  • 86 Erfolgskriterien
  • zahlreiche Techniken

Die ersten drei Ebenen sind verbindlich und bieten ein solides Fundament der Richtlinien, während die Techniken informativer Natur sind und regelmäßig aktualisiert sowie erweitert werden.

Darüber hinaus legen die WCAG 2.2 fünf Konformitätsbedingungen fest, die von Webseiten zwingend eingehalten werden müssen. Laut EN 301549 gelten diese Konformitätsbedingungen speziell für Webseiten.

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